{"id":1026,"date":"2026-06-23T07:44:12","date_gmt":"2026-06-23T07:44:12","guid":{"rendered":"http:\/\/dev.akzente-group.de\/?page_id=1026"},"modified":"2026-07-21T07:01:27","modified_gmt":"2026-07-21T07:01:27","slug":"general-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.akzente-group.com\/en\/general-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"General Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1026\" class=\"elementor elementor-1026 elementor-730\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-794615e e-con e-atomic-element e-flexbox-base section-layout \" data-id=\"794615e\" data-element_type=\"e-flexbox\" data-e-type=\"e-flexbox\" data-interaction-id=\"794615e\" data-e-type=\"e-flexbox\" data-id=\"794615e\">\n    \t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-31a5e71 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"31a5e71\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a465b86 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a465b86\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>AKZENTE Retail GmbH<\/h2><h3><span class=\"fliess\"><b>Geltungsbereich:<\/b><\/span><\/h3><p class=\"Akzente\">Die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten erg\u00e4nzend bzw. anstelle der auf Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen der AKZENTE Retail GmbH\u00a0 (im Weiteren: AKZENTE) und ihren Vertragspartnern (im Weiteren: Kunde) anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdr\u00fccklich vereinbart oder im Rahmen des Vertragsschlusses auf ihre Geltung hingewiesen wurde.<\/p><h3><span class=\"fliess\"><b>1. Schutz von Vertragspartnern<\/b><\/span><\/h3><p>a) Der Kunde verpflichtet sich, freie Mitarbeiter und sonstige Vertragspartner, derer sich AKZENTE im Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Kunden bedient, und die keine Arbeitnehmer sind, insbesondere zur Verf\u00fcgung gestellte Merchandiser, nicht abzuwerben, nicht zur Beendigung ihrer Zusammenarbeit mit AKZENTE zu veranlassen, nicht einzustellen und sie nicht zu beauftragen oder als Dienstnehmer zu verpflichten. Der Kunde darf sich zu diesem Zweck auch nicht Dritter bedienen. Diese Kundenverpflichtung gilt w\u00e4hrend der Laufzeit der Vertragsbeziehung zwischen ihm und AKZENTE und bis zum Ablauf von 24 Monaten nach deren Ende.<\/p><p>b) Der Kunde verpflichtet sich, f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter a) genannte Verpflichtung an AKZENTE eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 15.000,00 Euro zu zahlen. Als Zuwiderhandlung gilt hierbei ein Abwerbeversuch, alternativ eine Einstellung und alternativ eine Beauftragung oder Verpflichtung pro Mitarbeiter bzw. Vertragspartner von AKZENTE.<\/p><p>c) Der Kunde verpflichtet sich ebenso, Arbeitnehmer von Akzente nicht abzuwerben und nicht einzustellen. Diese Kundenverpflichtung gilt w\u00e4hrend der Laufzeit der Vertragsbeziehung zwischen ihm und AKZENTE und bis zum Ablauf von 24 Monaten nach deren Ende. Der Kunde verpflichtet sich, f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung an AKZENTE eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 15.000,00 Euro zu zahlen. Als Zuwiderhandlung gilt hierbei ein Abwerbeversuch bzw. alternativ eine Einstellung pro Arbeitnehmer von AKZENTE.<\/p><p>d) Die Geltendmachung eines den Betrag der Vertragsstrafe \u00fcbersteigenden Schadenersatzanspruchs durch AKZENTE ist nicht ausgeschlossen.<\/p><h3><span class=\"fliess\"><b>2. Vorzeitige K\u00fcndigung \/ Nichtabnahme durch den Kunden<\/b><\/span><\/h3><p><span class=\"fliess\">a)\u00a0Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen der AKZENTE f\u00fcr die vereinbarte Vertragslaufzeit abzunehmen und die Leistungserbringung zu erm\u00f6glichen bzw. etwa bestehenden Mitwirkungspflichten vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zu erf\u00fcllen.\u00a0<\/span>b) AKZENTE erm\u00f6glicht dem Kunden eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses durch K\u00fcndigung des Kunden, die schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gegen\u00fcber AKZENTE erkl\u00e4rt werden muss.<\/p><p>b) AKZENTE erm\u00f6glicht dem Kunden eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses durch K\u00fcndigung des Kunden, die schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gegen\u00fcber AKZENTE erkl\u00e4rt werden muss.<\/p><p>c) Ist die vertragliche Gegenleistung (Verg\u00fctung) nach Zeit und Dauer der Leistung bzw. der Vertragslaufzeit bemessen, so beh\u00e4lt AKZENTE hierauf im Falle der vorzeitigen Vertragsk\u00fcndigung des Kunden gem. Punkt b) Anspruch bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigungserkl\u00e4rung. Im Falle der Nichtabnahme der Leistung durch den Kunden gilt dies gleicherma\u00dfen bis zum Ablauf von 8 Wochen.<\/p><p>d) Ist die Verg\u00fctung nicht nach Dauer oder Zeitabst\u00e4nden bemessen, so beh\u00e4lt AKZENTE auch im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung oder der Nichtabnahme der Leistung durch den Kunden den Anspruch auf die volle vereinbarte Verg\u00fctung, muss sich jedoch hierauf den Wert dessen anrechnen lassen, was sie in Folge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendungen ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben b\u00f6swillig unterl\u00e4sst.<\/p><h3><b>3. Stornoregelung<\/b><\/h3><p>Bei der Stornierung durch den Kunden fallen folgende Kosten an:<br \/>\u2013 bis zu 11 Werktagen vor der Umsetzung: der angefallene Agenturaufwand<br \/>\u2013 10-6 Werktage vor der Umsetzung: der gesamte Agenturaufwand plus 30% der kalkulierten Umsetzungskosten<br \/>\u2013 5-3 Werktage vor der Umsetzung: der gesamte Agenturaufwand plus 50% der kalkulierten Umsetzungskosten<br \/>\u2013 ab 2 Werktagen vor der Umsetzung: der gesamte Agenturaufwand plus 100% der kalkulierten Umsetzungskosten<\/p><h3>4<b>. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/b><\/h3><p>a) Der Kunde tr\u00e4gt das Risiko der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der bestellten und von AKZENTE erbrachten Leistungen und durchgef\u00fchrten Werbema\u00dfnahmen. Dies gilt namentlich im Rahmen des patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutzes f\u00fcr Rechte Dritter und das Werbe- und Wettbewerbsrecht.<\/p><p>b) Liefer- und Ausf\u00fchrungstermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindliche Zeitangaben, es sei denn, solche Termine seien ausdr\u00fccklich schriftlich als bindend vereinbart. Auch in diesem Falle kommt AKZENTE nicht in Verzug mit der Leistung, wenn von Akzente nicht beeinflussbare Ereignisse den Leistungsbeginn verz\u00f6gern oder die Dauer der Verz\u00f6gerung im Verh\u00e4ltnis zur Gesamtleistungszeit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gering ist. Hat AKZENTE danach f\u00fcr einen Verz\u00f6gerungsschaden einzustehen, so ist die Haftung der H\u00f6he nach auf die vertragliche Verg\u00fctung begrenzt.<\/p><p>c) F\u00fcr andere als aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit herr\u00fchrende Sch\u00e4den haftet AKZENTE nur, wenn diese von ihr oder ihren Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurden. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden, zum Beispiel wenn dieser es verabs\u00e4umt hat, auf ihm bekannte Risiken hinzuweisen, ist angemessen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p><p>d) Ergibt sich die Notwendigkeit, zum Zwecke der Vertragserf\u00fcllung durch AKZENTE Fremdleistungen an Dritte zu vergeben, so gelten diese im Vertragsverh\u00e4ltnis zum Kunden nicht als Erf\u00fcllungsgehilfen von AKZENTE. F\u00fcr etwaige von diesen Dritte verursachte und dem Kunden entstandene Sch\u00e4den haftet AKZENTE nicht, tritt dem Kunden im Gegenzug jedoch bereits im Voraus alle etwaigen vertraglichen und gesetzlichen Anspr\u00fcche, die ihr aus dem Auftragsverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber dem Dritten zustehen, unwiderruflich an den Kunden ab und wird diesen nach entsprechender Aufforderung nach Kr\u00e4ften bei einer beabsichtigten Anspruchsdurchsetzung unterst\u00fctzen.<\/p><h3><span class=\"fliess\"><b>5. Schlussbestimmungen:<\/b><\/span><\/h3><p>a) Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzliche Vereinbarungen zul\u00e4ssig sind, M\u00fcnchen.<\/p><p>b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis ausschlie\u00dflich Deutsches Recht.<\/p><p>c) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Regelungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der wirksamen Bestimmung tritt im Wege der Vertragsanpassung eine angemessene andere Regelung, die wirtschaftlich dem am n\u00e4chsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt h\u00e4tten, w\u00e4re die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen.<\/p><p><span class=\"fliess\">Stand M\u00fcnchen, Dezember 2017<\/span><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-238231e elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"238231e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB PERSONALVERMITTLUNG<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bb77daa elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"bb77daa\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen<\/b><\/p><p>F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehungen der AKZENTE Retail GmbH (nachfolgend AKZENTE) und dem Auftraggeber (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AKZENTE stimmt ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Personalvermittlungen zwischen AKZENTE und dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.<\/p><p><b>2. Leistungen der Personalvermittlung<\/b><\/p><p>AKZENTE vermittelt qualifizierte Fachkr\u00e4fte im Bereich Visual Merchandising und Schaufenstergestaltung (nachfolgend \u201eKandidaten\u201c) an den Auftraggeber. AKZENTE stellt dem Auftraggeber hierzu aussagekr\u00e4ftige Unterlagen und einen Lebenslauf \u00fcber geeignete Kandidaten zur Verf\u00fcgung. Bevor dem Auftraggeber die o.g. Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, trifft die AKZENTE eine Vorauswahl und pr\u00fcft die grunds\u00e4tzliche Eignung der Kandidaten. Auf Wunsch kann AKZENTE dem Auftraggeber weitere Informationen (z. B. Zeugnisse, K\u00fcndigungsfristen und Gehaltsvorstellungen) \u00fcber den Kandidaten zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p><p><b>3. Leistungen bzw. Pflichten Auftraggeber<\/b><\/p><p>(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass AKZENTE alle f\u00fcr die Erbringung der \u00fcbernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stehen<\/p><p>(2) Die dem Auftraggeber von AKZENTE \u00fcberlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen \u00fcber die Kandidaten \u2013 weder im Original noch in Kopie \u2013 an Dritte weiterzugeben.<br \/>(3) Der Auftraggeber hat AKZENTE unverz\u00fcglich (sp\u00e4testens 5 Kalendertage) nach Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von AKZENTE vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin ist die Personalberatung \u00fcber die Einzelheiten des Vertrages und insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt i.S.d. \u00a7 4 Abs. 2 der AGB schriftlich in Kenntnis zu setzen. AKZENTE ist eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages durch den Auftraggeber zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p><p>(4) Die abschlie\u00dfende Pr\u00fcfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Pr\u00fcfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Auftraggeber.<\/p><p><b>4. Honorar f\u00fcr die Vermittlung<\/b><\/p><p>(1) Wurde zwischen dem Auftraggeber und AKZENTE keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schlie\u00dft der Auftraggeber mit einem von AKZENTE \u00a0vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder f\u00fcr ein anderes Vertragsverh\u00e4ltnis ab, betr\u00e4gt das Honorar 30% des mit dem Kandidaten vereinbarten j\u00e4hrlichen Bruttogehalts.<\/p><p>(2) Das j\u00e4hrliche Bruttogehalt berechnet sich aus s\u00e4mtlichen Verg\u00fctungsbestandteilen. Insbesondere z\u00e4hlen hierzu die erfolgsunabh\u00e4ngigen und\/oder erfolgsabh\u00e4ngigen Bestandteile. Erfolgsunabh\u00e4ngige Gehaltszusagen, wie beispielsweise Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabh\u00e4ngige Gehaltszulagen, wie Beispielsweise Tantiemen,Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder \u00fcblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. (z. B. die Nutzung eines Firmenwagens, Verzehrgutscheine, etc.) Bei anderen Vertragsverh\u00e4ltnissen als Vertr\u00e4gen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt an Hand der normalerweise zu erwartenden oder \u00fcblichen Verg\u00fctung.<\/p><p>(3) Wird innerhalb von 24 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen \u00fcber den Kandidaten durch AKZENTE, oder im Falle der Vorstellung eines Kandidaten durch AKZENTE oder nach einem durch AKZENTE vermittelten Vorstellungstermin mit dem Kandidaten, oder nach der sonstigen Herstellung eines Kontakts mit dem Kandidaten durch AKZENTE durch den Auftraggeber mit dem Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderer Vertrag abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch der Personalvermittlung gegen\u00fcber dem Auftraggeber. Der Honoraranspruch entsteht unabh\u00e4ngig davon, ob\u00a0 AKZENTE eine schriftliche Best\u00e4tigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Auftraggeber vorlag.<\/p><p>(4) Der Honoraranspruch entsteht unabh\u00e4ngig davon, in welcher Position der durch AKZENTE vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch auch dann, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als f\u00fcr die, f\u00fcr die AKZENTE den Kandidaten vorgestellt hat.<\/p><p>(5) Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten im Konzern des Auftraggebers \u2013 bspw. bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter \u2013 eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat f\u00fcr die urspr\u00fcnglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird.<\/p><p><b>5. Abrechnung, F\u00e4lligkeit, Verzug<\/b><\/p><p>(1) AKZENTE rechnet \u2013 sofern nicht anderes zwischen AKZENTE und dem Auftraggeber vereinbart worden, ihre erbrachten Leistungen ab, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem von AKZENTE vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderes Vertragsverh\u00e4ltnis abgeschlossen worden ist.<\/p><p>(2) Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug f\u00e4llig. Die in den Rechnungen aufgef\u00fchrten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, kommt der Auftraggeber sp\u00e4testens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. W\u00e4hrend des Verzuges des Auftraggebers ist AKZENTE berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von acht Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>(3) Die Aufrechnung kann vom Auftraggeber nur mit Forderungen erfolgen, die von AKZENTE anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind.<\/p><p><b>6. Ersatz, K\u00fcndigung und Ausfall<\/b><\/p><p>(1) K\u00fcndigt oder wird ein von AKZENTE f\u00fcr eine Festeinstellung bzw. f\u00fcr ein anderes Vertragsverh\u00e4ltnis beim Auftraggeber vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat gek\u00fcndigt, zahlt AKZENTE r\u00fcckwirkend folgende S\u00e4tze an den Auftraggeber zur\u00fcck:<\/p><p>Festanstellungsverh\u00e4ltnis bis 3 Monate:<\/p><p>50% vom Gesamthonorar f\u00fcr die Vermittlung dieses Kandidaten<\/p><p>Festanstellungsverh\u00e4ltnis 3-6 Monate:<\/p><p>25% vom Gesamthonorar f\u00fcr die Vermittlung dieses Kandidaten<\/p><p>Nach 6 Monaten werden keine Betr\u00e4ge r\u00fcckverg\u00fctet.<\/p><p>(2) Beauftragt der Auftraggeber AKZENTE einen Ersatz zu suchen, ergibt sich hieraus ein neuer Auftrag. AKZENTE bem\u00fcht sich schnellstm\u00f6glich, einen Ersatz zu finden.<\/p><p>(3) F\u00e4llt der vermittelte Arbeitnehmer durch z. B. Krankheit aus, bleibt dieses Unabh\u00e4ngig von der F\u00e4lligkeit des vollen Honorars.<\/p><p>(4) Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen.<\/p><p><b>7. Datenschutz<\/b><\/p><p>AKZENTE verpflichtet sich gegen\u00fcber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit \u00fcber alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Auftraggeber zur Verschwiegenheit \u00fcber alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses bekannt werdenden Informationen \u00fcber AKZENTE verpflichtet.<\/p><p><strong>8. Haftung<\/strong><\/p><p>(1) AKZENTE schlie\u00dft jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den des Auftraggebers aus. Von dieser Haftungsbeschr\u00e4nkung ausgenommen sind sowohl die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wenn diese Sch\u00e4den auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seitens AKZENTE oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, wenn diese auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seitens AKZENTE oder einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p><p>(2) Ausf\u00fchrungstermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindliche Zeitangaben, es sei denn, solche Termine seien ausdr\u00fccklich schriftlich als bindend vereinbart. Auch in diesem Falle kommt AKZENTE nicht in Verzug mit der Leistung, wenn von AKZENTE nicht beeinflussbare Ereignisse den Leistungsbeginn verz\u00f6gern oder die Dauer der Verz\u00f6gerung im Verh\u00e4ltnis zur Gesamtleistungszeit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gering ist. Hat AKZENTE danach f\u00fcr einen Verz\u00f6gerungsschaden einzustehen, so ist die Haftung der H\u00f6he nach auf die vertragliche Verg\u00fctung begrenzt.<\/p><p><b>9. Schlussbestimmungen<\/b><\/p><p>(1) Auf Vertr\u00e4ge zwischen AKZENTE und dem Auftraggeber findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<\/p><p>(2) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder um ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen handelt, ist Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus Vertragsverh\u00e4ltnissen zwischen dem Auftraggeber und AKZENTE M\u00fcnchen.<\/p><p>(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies f\u00fcr eine Vertragspartei eine unzumutbare H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-949445d elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"949445d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Arbeitnehmer\u00fcberlassung<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4fc872c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4fc872c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr jeden zwischen Ihnen (Auftraggeber\/Entleiher) und uns, der AKZENTE Retail\u00a0 GmbH (AKZENTE) geschlossenen Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdr\u00fccklich vereinbart oder im Rahmen des Vertragsschlusses auf ihre Geltung hingewiesen wurde. Die Schriftform ist nach \u00a712 Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz (A\u00dcG) vorgeschrieben. M\u00fcndliche Nebenabreden sind unwirksam. Die abgegebenen Angebote sind freibleibend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zus\u00e4tzlich erhoben.<\/p><p><strong>1. Weisungsrecht<\/strong><\/p><p>a)\u00a0Die Mitarbeiter werden auf der Grundlage des A\u00dcG zur Verf\u00fcgung gestellt. Das Weisungsrecht f\u00fcr den \u00fcberlassenen Mitarbeiter steht ausschlie\u00dflich dem Auftraggeber\/Entleiher zu. AKZENTE steht nur f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Auswahl der von uns \u00fcberlassenen Mitarbeiter ein. AKZENTE haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die diese am Arbeitsger\u00e4t oder an der ihnen \u00fcbertragenen Arbeit verursachen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Auftraggeber\/Entleiher wird ausgeschlossen.<\/p><p>b) Die Mitarbeiter unterstehen dem Weisungsrecht des Auftraggebers\/Entleihers; ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen Auftraggeber\/Entleiher und Mitarbeiter wird hierdurch nicht begr\u00fcndet. Der Auftraggeber\/Entleiher befolgt s\u00e4mtliche Bestimmungen gem. \u00a7 618 BGB und verpflichtet sich, die ihm \u00fcberlassenen Arbeitsstelle geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften (insbesondere die betriebsspezifischen Unfallverh\u00fctungsvorschriften) einzuweisen und deren Einhaltung w\u00e4hrend des Arbeitseinsatzes zu \u00fcberwachen. Der Auftraggeber\/Entleiher unterweist die \u00fcberlassenen Arbeitnehmer in alle Einrichtungen und Ma\u00dfnahmen der Ersten Hilfe und belehrt sie \u00fcber die Betriebsgefahren am Arbeitsplatz. Im Falle einer gesundheitsgef\u00e4hrdenden Einwirkung von L\u00e4rm oder gef\u00e4hrlichen Stoffen muss der Auftraggeber\/Entleiher AKZENTE vor Besch\u00e4ftigungsaufnahme hiervon in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber\/Entleiher \u00fcbernimmt vollverantwortlich alle Verpflichtungen, die nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestehen und wird Abweichungen hiervon nur nach Vorlage entsprechender beh\u00f6rdlicher Genehmigungen zulassen. Ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von AKZENTE sind die \u00fcberlassenen Mitarbeiter nicht berechtigt Gelder zu kassieren.<\/p><p><strong>2. Arbeitsschutz und Arbeitszeiten<\/strong><\/p><p>a) Der Auftraggeber\/Entleiher hat AKZENTE \u00fcber etwaige Arbeitsunf\u00e4lle der ihm \u00fcberlassenen Mitarbeiter unverz\u00fcglich m\u00fcndlich und schriftlich unter Darlegung der Einzelheiten zu informieren und eine Meldung an die zust\u00e4ndige Berufsgenossenschaft zu erstatten.<\/p><p>b) Mit der Unterzeichnung best\u00e4tigt der Auftraggeber\/Entleiher die Richtigkeit der aufgezeichneten Stunden sowie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Arbeiten.<\/p><p>c) Die regelm\u00e4\u00dfige effektive Arbeitszeit (ohne Pausen) betr\u00e4gt 35 Stunden pro Woche. Eine eventuelle \u00dcberstundenberechnung erfolgt auf der Basis der regelm\u00e4\u00dfigen t\u00e4glichen Arbeitszeit. F\u00fcr \u00fcber diese Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit gelten die Zuschl\u00e4ge wie im Vertrag vereinbart.<\/p><p><strong>3. \u00dcberlassungsdauer<\/strong><\/p><p>Die gesetzliche g\u00fcltige H\u00f6chst-\u00dcberlassungsdauer darf nicht \u00fcberschritten werden. Soweit erforderlich, ist es AKZENTE \u00fcberlassen, w\u00e4hrend des Vertrages seine Mitarbeiter auszutauschen.<\/p><p><strong>4. Rechnungsstellung<\/strong><\/p><p>Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen f\u00e4llig. Rechnungslegung erfolgt einmal im Monat. Bei Zahlungseingang sp\u00e4ter als 14 Tage nach Rechnungserhalt k\u00f6nnen Verzugszinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweils geltenden Basiszinssatz der europ\u00e4ischen Zentralbank geltend gemacht werden. AKZENTE ist berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis jederzeit fristlos zu k\u00fcndigen, wenn Zahlungsunf\u00e4higkeit seitens des Auftraggeber\/Entleiher besteht oder schwerwiegende Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggeber\/Entleiher bestehen (dies liegt z.B. vor bei Wechsel- oder Scheckprotesten). Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht erlaubt.<\/p><p><strong>5. Vorstellungsgespr\u00e4che<\/strong><\/p><p>Die Kosten (Arbeitszeit, Fahrzeit und Fahrtkosten) f\u00fcr Vorstellungsgespr\u00e4che werden an den Auftraggeber\/Entleiher berechnet.<\/p><p><strong>6. Ausfall und Ersatz<\/strong><\/p><p>a) Bei Ausfall eines Mitarbeiters aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) ist AKZENTE nicht zu Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet. Au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde berechtigen AKZENTE, einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder von einem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen.<\/p><p>b) Entspricht eine \u00fcberlassene Arbeitskraft nicht den vereinbarten Bedingungen, so ist der Auftraggeber\/Entleiher verpflichtet dieses innerhalb der ersten 2 Wochen AKZENTE zu melden. AKZENTE wird auf Wunsch des Auftraggeber\/Entleiher einen neuen Mitarbeiter rekrutieren. Die Kosten tr\u00e4gt AKZENTE f\u00fcr den ersten Austausch. Jeder weitere Austausch wird dem Auftraggeber\/Entleiher in Rechnung gestellt. Unbefristete Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertr\u00e4ge k\u00f6nnen von beiden Parteien, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 4 Wochen in den ersten 6 Monaten der \u00dcberlassung bzw. ab dem 6 Monat mit einer Frist von 8 Wochen gek\u00fcndigt werden.<\/p><p><strong>7. Vorzeitige K\u00fcndigung und Nichtabnahme durch den Auftraggeber\/Entleiher<\/strong><\/p><p>a) Der Auftraggeber\/Entleiher ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen der AKZENTE f\u00fcr die vereinbarte Vertragslaufzeit abzunehmen und die Leistungserbringung zu erm\u00f6glichen bzw. etwa bestehenden Mitwirkungspflichten vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zu erf\u00fcllen.<\/p><p>b) AKZENTE erm\u00f6glicht dem Auftraggeber\/Entleiher eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses durch K\u00fcndigung, die schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen in den ersten 6 Monaten der \u00dcberlassung bzw. ab dem 6 Monat mit einer Frist von 8 Wochen gegen\u00fcber AKZENTE schriftlich erkl\u00e4rt werden muss.<\/p><p>c) Ist die vertragliche Gegenleistung (Verg\u00fctung) nach Zeit und Dauer der Leistung bzw. der Vertragslaufzeit bemessen, so beh\u00e4lt AKZENTE hierauf im Falle der vorzeitigen Vertragsk\u00fcndigung des Auftraggeber\/Entleiher gem. Punkt 2) Anspruch bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigungserkl\u00e4rung. Im Falle der Nichtabnahme der Leistung durch den Auftraggeber\/Entleiher gilt dies gleicherma\u00dfen bis zum Ablauf von 4 Wochen in den ersten 6 Monaten der \u00dcberlassung bzw. ab dem 6 Monat bis zum Ablauf von 8 Wochen.<\/p><p><strong>8. Datenschutz<\/strong><\/p><p>AKZENTE verpflichtet sich gegen\u00fcber dem Auftraggeber\/Entleiher zur Verschwiegenheit \u00fcber alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Auftraggeber\/Entleiher zur Verschwiegenheit \u00fcber alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses bekannt werdenden Informationen \u00fcber AKZENTE verpflichtet.<\/p><p><strong>9. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/p><p>a) AKZENTE schlie\u00dft jede Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den des Auftraggebers aus. Von dieser Haftungsbeschr\u00e4nkung ausgenommen sind sowohl die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wenn diese Sch\u00e4den auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seitens AKZENTE oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, wenn diese auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seitens AKZENTE oder einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p><p>b) F\u00fcr Sch\u00e4den durch ordnungsgem\u00e4\u00df ausgew\u00e4hlte Mitarbeiter\/innen w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit beim Auftraggeber\/Entleiher haftet AKZENTE nicht. Hauptleistungspflicht von AKZENTE ist die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Auswahl der zu \u00fcberlassenden Arbeitnehmer f\u00fcr die vorgesehene vertragliche T\u00e4tigkeit. Die \u00fcberlassenen Mitarbeiter\/innen sind keine Erf\u00fcllungsgehilfen oder Bevollm\u00e4chtigten von AKZENTE.<\/p><p>c) Der Auftraggeber\/Entleiher stellt AKZENTE von Anspruch frei, die von Dritten im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung der von Mitarbeiter\/innen durchgef\u00fchrten Arbeiten geltend gemacht werden.<\/p><p>d) Der Auftraggeber\/Entleiher tr\u00e4gt das Risiko der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der bestellten und von AKZENTE bzw. dem \u00fcberlassenen Mitarbeiter erbrachten Leistungen und durchgef\u00fchrten Werbema\u00dfnahmen. Dies gilt namentlich im Rahmen des patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutzes f\u00fcr Rechte Dritter und das Werbe- und Wettbewerbsrecht.<\/p><p><strong>10. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><p>a) Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzliche Vereinbarungen zul\u00e4ssig sind, M\u00fcnchen.<\/p><p>b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis ausschlie\u00dflich Deutsches Recht.<\/p><p>c) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Regelungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der wirksamen Bestimmung tritt im Wege der Vertragsanpassung eine angemessene andere Regelung, die wirtschaftlich dem am n\u00e4chsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt h\u00e4tten, w\u00e4re die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen.<\/p><p>Stand M\u00fcnchen, Dezember 2017<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\n<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Scope of application: The following terms and conditions apply in addition to, or instead of the contractual obligations between&nbsp;AKZENTE Retail GmbH&nbsp;(referred to here as: AKZENTE) and its contractual partners (referred to here as: client) based applicable statutory provisions. 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